Meldung: Glocke
Der Bundesteilhabepreis 2022

Bundesteilhabepreis 2022:  WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt seit 2019 den Bundesteilhabepreis für eine gelungene inklusive Sozialraumgestaltung aus. Ab sofort können sich Interessierte für den diesjährigen Preis bewerben. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Im Jahr 2022 ist das Thema „WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“.

Der Anspruch von barrierefreiem und selbstbestimmtem Wohnen ist, die Teilhabe gleichberechtigt und uneingeschränkt zu ermöglichen. Dies schließt zeitgemäße Kategorien wie Nachhaltigkeit, Umnutzbarkeit, Demografiefestigkeit, den Einsatz moderner technischer Lösungen wie z. B. Ambient Assisted Living (mit umgebenden technischen Hilfsmitteln unterstütztes Wohnen) oder Smart Home (intelligentes Zuhause), moderne Produktionsmethoden wie das serielle Bauen, Versorgungsqualität im Nahbereich sowie die Gewährleistung barrierefreier Mobilität ein. Ziel ist es, inklusiven Wohnraum zu gewährleisten, der als Ausgangspunkt der gesellschaftlichen Teilhabe ein selbstbestimmtes Leben in Nachbarschaft, Quartier, Kommune oder Region ohne soziale Isolation ermöglicht.

Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury.
Um die Vielfalt des inklusiven Sozialraums thematisch aufzuzeigen, hat der Bundesteilhabepreis jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt.

 

 

 

 

Bewerbungsschluss: 20. Dezember 2022

Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich Akteur*innen aus dem Bereichbarrierefreies Wohnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bedarfsplanende und Projektentwickelnde, Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros, zivilgesellschaftliche Initiativen und Initiativen potentieller Nutzerinnen und Nutzer, Mandatsträger*innen auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbaugenossenschaften und -bauunternehmen sowie Kommunen und Regionen. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien für Flächen und Flächennutzung, Wohngebäude und Wohnkomplexe oder Quartiere. Hierbei kann es sich sowohl um Neubau als auch um Modernisierung oder Umbau im Bestand (einschließlich Denkmalschutz) handeln. Der barrierefreie Wohnraum sollte dabei in einen inklusiven Sozialraum eingebettet sein und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte auf jeden Fall das Zusammenspiel von Qualität und Quantität des barrierefreien Wohnraums stehen. Die Kernherausforderung beim barrierefreien Wohnen ist einerseits die Qualitätssicherung über den gesamten Projektverlauf und andererseits die erzeugte Quantität und Bezahlbarkeit von adäquaten Wohnungen.

Die Preisverleihung wird im 2. Quartal 2023 durch das BMAS stattfinden. Der Bundesteilhabepreis wird von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt.

Im Downloadbereich finden Sie das Bewerbungsformular als barrierefreie PDF-Dateien:

Weitere Informationen rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter www.bundesteilhabepreis.de.

Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Dr. Petra Zadel-Sodtke
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
030/259 36 78-0
bundesteilhabepreis@bmas.bund.de