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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz - Ein Leitfaden der Bundesingenieurkammer

Am 29.07.2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in einer ersten Stufe in Kraft getreten. Leider gibt es außer der im Bundesgesetzblatt verkündeten Änderungsversion bislang noch keine Lesefassung der gesamten Neufassung des Gesetzes unter Gesetze im Internet. Auch hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) noch keine FAQs zum GModG veröffentlicht. Beides wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause erfolgen. Die BingK wird darüber informieren.

Um dennoch einen Überblick über einige wesentliche Fragen zum stufenweise Inkrafttreten des Gesetzes und die damit verbundenen Änderungen zu geben, hat die Bundesingenieurkammer den einen Leitfaden erstellt, der auch Hinweise auf weiterführende Informationen enthält. Sie finden den Leitfaden im Downloadbereich.

Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Markus Balkow
Rechtsanwalt und Stv. Geschäftsführer der Bundesingenieurkammer
balkow@bingk.de