Kammerrecht
Die folgenden Rechtsvorschriften bilden das Kammerrecht und somit die Grundlage für das Handeln der Ingenieurkammer.

Bremisches Ingenieurgesetz (BremIngG)

Das Bremische Ingenieurgesetz (BremIngG) regelt Grundsätzliches zum Kammerwesen; es bestimmt beispielsweise die Führung der Berufsbezeichnung, nennt die Aufgaben der Ingenieurkammer und regelt die Voraussetzungen für eine Kammermitgliedschaft sowie die Berufspflichten der Kammerangehörigen.

Rechte und Pflichten der Kammermitglieder

Die Satzung beinhaltet die Rechte und Pflichten der Kammermitglieder, die Wahl und Zusammensetzung des Vorstands, Angaben zur Führung der Geschäftsstelle sowie zu den Ausschüssen der Kammer.

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Beiträge, Finanzen

Kammermitglieder haben einen jährlichen Kammerbeitrag zu leisten. Einzelheiten regelt die Beitragsordnung, wobei die Höhe der Kammerbeiträge von der Kammerversammlung beschlossen wird.

Die Ingenieurkammer erhebt für besondere Leistungen Gebühren. Diese Gebühren sind in der Gebührenordnung in Verbindung mit dem Gebührentarif der Architektenkammer beschrieben und festgesetzt.

Das finanzielle Grundgerüst bildet der Haushalt der Ingenieurkammer. Alle Einzelheiten hierzu sind in der Haushalts- und Kassenordnung festgelegt.

Eintragungswesen

Die Verfahren zur Eintragung in die von der Ingenieurkammer geführten Listen (Beratende Ingenieure, Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplaner, Freiwillige) sowie deren Löschungen und die Zusammmensetzung des Eintragungsausschusses werden in der Eintragungsverfahrensverordnung geregelt.

Kammermitglieder werden Pflichtmitglieder in der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BremIngG in Verbindung mit der Anschlusssatzung.

Ausschüsse

Der Ablauf der Kammerversammlungen wird durch die Geschäftsordnung für Sitzungen der Kammerversammlung geregelt.

Die Wahlordnung gilt für die Wahl des Vorstands, die vorzuschlagenden Mitglieder des Eintragungsausschusses, die vorzuschlagenden ehrenamtlichen Mitglieder der Berufsgerichte und der Mitglieder der von der Kammerversammlung zu bildenden Ausschüsse der Ingenieurkammer.

Näheres über die Arbeit der Ausschüsse der Ingenieurkammer regelt die Geschäftsordnung der Ausschüsse.

Sitzungsgelder (Vorstand und Ausschüsse) sowie Reisekostenvergütungen sind in der Sitzungs- und Reisekostenordnung festgelegt.

Die Zusammensetzung und die Arbeit des Landeswettbewerbsausschusses ist in der Geschäftsordnung für den Wettbewerbsausschuss geregelt.

Schlichtung

Eine der gesetzlich verankerten Aufgaben der Ingenieurkammer ist, auf freiwilliger Grundlage, die Vermittlung bei Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung ergeben.

Hierzu wurde ein Schlichtungsausschuss gebildet, dessen Arbeit in der Schlichtungsordnung festgelegt ist.

 

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Bekanntmachungen

Änderungen des Bremischen Ingenieurgesetzes (BremIngG) werden im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.

Änderungen der Satzung der Ingenieurkammer sowie anderer Rechtsgrundlagen werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.