Meldung: Glocke
BEG-Förderung der KfW: So geht es weiter

Energetische Sanierung ist neuer Förderschwerpunkt

Aktuelle Änderungen zum 28. Juli 2022 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Schwerpunkt der Förderung gemäß der am 27.07.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Richtlinien zu Einzelmaßnahmen (BEG EM), zu Wohngebäuden (BEG WG) und zu Nichtwohngebäuden (BEG NWG) ist die energetische Sanierung, vor allem soll die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit Tempo vorangetrieben werden. Von den für die Förderung insgesamt bereitstehenden 13 - 14 Mrd. Euro sollen allein 12 - 13 Mrd. in Sanierungen fließen. Damit steht nur noch etwa 1 Mrd. Euro für die Förderung des Neubaus zur Verfügung. Zudem werden die bereitstehenden Fördermittel gestreckt und die Fördersätze abgesenkt, damit insgesamt mehr Antragsteller von einer Förderung profitieren können. - Siehe Dokument im Download-Bereich.

Das soll sich im Einzelnen ändern:

Richtlinie für BEG EM (Einzelmaßnahme):

  • KfW-Kreditförderung wird eingestellt. Förderung nur noch über Zuschüsse vom BAFA.
  • Höchstgrenze der förderfähiger Kosten bei NWG max. 5 Mill. Euro
  • Streichung der Förderungen von Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen
  • Anpassungen der Fördersätze für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung (15 %), für Solarkollektoranlagen (25 %), für Biomasseheizung (10 %), für EE-Hybride-Heizung mit oder ohne Biomasseheizung (20 bzw. 25 %), für Wärmepumpen (25 %), für innovative Heiztechnik (25 %) sowie für Errichtung / Umbau sowie Anschluss von Gebäudenetzen (25 %)
  • Streichung des iSFP-Bonus
  • Ersetzung des Austauschprämie für Ölheizung durch Heizungs-Tausch-Bonus

Richtlinien für BEG WG / NWG:

  • Zuschussförderung nur noch für kommunale Antragsteller (Investitionskostenzuschuss bei 12,5 %), ansonsten nur noch als Kreditvariante gefördert (Tilgungszuschuss 5 %)
  • Höchstgrenze der förderfähigen Kosten Neubau WG (120.000 Euro / Wohneinheit) und NWG (10 Mill. Euro / Vorhaben)
  • Streichung der Förderung gasbetriebener Anlagen, des iSFP-Bonus und der Förderung EH/EG 100 (inklusive EE- und NH-Klasse)
  • Anpassung der Fördersätze für EH/EG Denkmal (5 %), EH 85 (5 %), EH/EG 70 (10 %), EH/EG 55 (15 %) und EH/EG 40 (20 %)
  • ab dem 22.9.22: Bonus für sog. „Worst Performing Buildings“ (die energetisch schlechtesten 25 % des Gebäudebestands) i. H. v. 5 % bei einer Sanierung auf EH/EG 40 oder EH / EG 55 Niveau

Diese Neuregelungen sollen für alle Anträge gelten, die ab dem 28. Juli gestellt werden. Abweichend davon können Anträge für die BEG EM Zuschussförderung beim BAFA noch bis zum Ablauf des 14. August nach den bislang geltenden Bestimmungen gestellt werden, jedoch begrenzt auf einen Antrag pro Antragsteller.

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Stand April 2022

Neuausrichtung der BEG-Neubauförderung: Nachhaltigkeit im Fokus

Neubauförderung jetzt nur noch mit Nachhaltigkeitszertifizierung

Seit 21. April 2022 werden Neubauten nur noch gefördert, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen der Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Stufe 40 auch den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entsprechen. Dies wird voraussichtlich bis Ende 2022 gelten. Eine Deckelung des Fördertopfes ist dieses Mal nicht vorgesehen.

Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) bitten wir die hierfür zuständige KfW zu kontaktieren. 

Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9007 zur Website der KfW.

Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie Informationen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet das BMWK hier.

Wer bei Neubauvorhaben eine BEG-Förderung der KfW in Anspruch nehmen will, kann seit dem 21. April 2022 nur noch Anträge für die für die Effizienzhaus-Stufe 40 (für Wohngebäude) bzw. für die Effizienzgebäude-Stufe 40 (für Nichtwohngebäude) mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) stellen. Damit wird der Erhalt des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung obligatorisch.

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit in Höhe von 12,5 Prozent der Kosten. Die Höchstgrenze beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Millionen Euro bei Nichtwohngebäuden. Eine Deckelung des Fördertopfes ist dieses Mal nicht vorgesehen.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Das QNG ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, mit dem Bundebauministerium als Siegelgeber und akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen. Erst nach Fertigstellung des Baus und nach Vorlage von Nachweisen, dass die tatsächlich realisierten Qualitäten den Anforderungen des Zertifizierungsprogramms entsprechen, kann ein Gebäude zertifiziert werden.

Während es diese Förderoption bei Wohngebäuden bereits in 2021 gab, ist der Erwerb des QNG-Siegels für Nichtwohngebäude erst seit April 2022 möglich. Zusätzlich gibt es hier auch bei Sanierungsprojekten eine Förderung von Nachhaltigkeitsleistungen. Alle Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" findet man auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.

Allgemeine Anforderungen entsprechend einem zugelassenen Nachhaltigkeitsbewertungssystem: Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems. Kurz gesagt: Der Nachweis erfolgt in Form einer regulären Zertifizierung. Das QNG baut dabei auf im Markt existierenden Bewertungssystemen für nachhaltiges Bauen auf. Bislang sind verschiedene Bewertungssysteme für Wohngebäude und neuerdings auch für Nichtwohngebäude registriert und als Bewertungsgrundlage zugelassen; u.a. von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und vom Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau (NaWoh).

Besondere Anforderungen entsprechend Anlage 3 des QNG-Handbuchs: Neben den Anforderungen des entsprechenden Nachhaltigkeitsbewertungssystems werden im Rahmen der „besonderen Anforderungen“ weitere Anforderungen gestellt (für Neubau von Wohngebäuden sowie Neubau und Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden siehe Anlage 3 des Handbuches „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“).

Zertifizierungsstellen bescheinigen die Einhaltung der Anforderungen: Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gilt als erfüllt, wenn die allgemeinen und besonderen Anforderungen des QNG eingehalten sind und dies durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle wie der DGNB und des NaWoh bestätigt wurde.

Bisher in 2022 erfolgte Änderungen in der Gebäudeförderung

Förderstopp am 24. Januar 2022: Am 20. April ging die Gebäudeförderung für Neubauten nach einer mehrmonatigen Pause wieder an den Start. Diese war seit 24. Januar 2022 vorübergehend ausgesetzt worden, nachdem aufgrund einer Antragsflut und fehlender Finanzmittel die Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank abrupt gestoppt werden mussten. 

Wiederaufnahme der Neubauförderung im April: Zwar wurde die Gebäudeförderung im Bereich Sanierung am 22. Februar 2022 wieder aufgenommen. Im Bereich Neubau war bis Anfang April unklar, wann genau und unter welchen Bedingungen die Förderung wieder aufgenommen wird. Am 06. April gab das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) schließlich bekannt, wie es mit der Neubauförderung weitergehen soll. Vorgestellt wurde dabei folgendes dreistufiges Vorgehen:

  • Stufe 1 ab dem 20. April 2022: Fortsetzung der bisherigen EH-40-Neubauförderung mit Änderungen (bereits wieder eingestellt)
  • Stufe 2 bis Ende 2022: EH-40-Neubauförderung nur noch mit NH-Klasse
  • Stufe 3 ab Anfang 2023: Neues Programm "Klimafreundliches Bauen"

Fördermittel für Stufe 1 der Neubauförderung bereits am 20. April, nur wenige Stunden nach Wiederaufnahme ausgeschöpft: Die 1. Stufe der Neubauförderung, d.h. die mit einigen Änderungen versehene Förderung für das Effizienzhaus/-gebäude 40 wurde am 20. April 2022 wieder aufgenommen. Allerdings mit halbierten Fördersätzen, nur noch als Kreditvariante und mit einem Fördervolumen von nur einer Milliarde Euro. Aufgrund des seit Januar bestehenden Rückstaus an Neubauförderanträgen und der damit verbundenen hohen Nachfrage waren die bereitgestellten Fördermittel schon nach wenigen Stunden komplett ausgeschöpft. Bereits zugesagte Anträge sind jedoch nicht betroffen.

Seit 21. April Stufe 2 – nur noch Neubauten mit Nachhaltigkeitssiegel gefördert: Seit dem 21. April 2022 ist die zweite Stufe der Neubauförderung mit dem Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit in Kraft. Damit ist eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) möglich. Diese Stufe soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Ab Januar 2023 soll dann ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ das Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit ablösen.
 

Im Bereich der Förderprogramme zugelassene Zertifizierungsstellen sind derzeit:

Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen  GmbH

Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V. (NaWoh)

Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft

Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.  (DGNB)

 

SEMINARTIPP

Donnerstag, 01.09.2022, 13.30-15.45 Uhr
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Onlineseminar mit Architekt Dipl.-Ing. Stefan Horschler.
3 Fortbildungspunkte

Seminarinformationen und Anmeldung