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BERLINER ERKLÄRUNG

12.4. 2022

Am Freitag den 8. April 2022 fand die 69. Bundes-kammerversammlung der Bundesingenieurkammer in Berlin statt. Beschlossen wurde unter anderem die im Anhang beigefügte „Berliner Erklärung“, mit der die Länderkammern ein gemeinsames Vorgehen zur Schaffung einheitlicher gesetzlicher Listen (Tragwerksplaner*innen, Bauvorlageberechtigte) und der gegenseitigen Anerkennung verabredet haben.

Auf der 69. Bundesingenieurkammerversammlung wurde die BERLINER ERKLÄRUNG formuliert:

Bundesweit einheitliche Berufsausübung von Ingenieurinnen und Ingenieuren ermöglichen!

Wir Ingenieurinnen und Ingenieure sind Innovationstreiber und verantwortungsvoll Gestaltende einer zukunftsweisenden und nachhaltigen Bau- und Technikkultur. Die Herausforderungen, die die Politik und die Öffentlichkeit an uns stellen, sind wir bereit anzunehmen und zu bewältigen.

Für die qualitätvolle Leistungserbringung brauchen Ingenieurinnen und Ingenieure jedoch verlässliche Rahmenbedingungen. Daher fordern wir:

 

  • die Schaffung von bundesweit einheitlichen Voraussetzungen für die Berufsausübung von Ingenieurinnen und Ingenieuren!

 

  • die Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung von nachgewiesenen Qualifikationen!

 

  • die Sicherstellung der Qualität der Planungsleistungen durch ein Berufsausübungsrecht für sicherheitsrelevante Ingenieurleistungen!