Ausbildung zum Sachkundigen Planer
nachdem die Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung), Teil 1 und Teil 2, in 2021 in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen übernommen wurde und inzwischen in den Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt ist, bezüglich zwischenzeitlicher Differenzen der interessierten Kreise Annäherungen stattgefunden haben und auch die Bauproduktenverordnung aktualisiert ist, kann man von einem momentan relativ gefestigten Vorschriftenstand bezüglich der Instandsetzung von Betonbauwerken und Betonbauteilen und einer guten Akzeptanz derselben in dem breiten Feld der interessierten Fachkreise ausgehen.
Die besondere Bedeutung der Fachleute, die bisher und weiterhin unter dem Begriff des „Sachkundigen Planers“ geführt werden, war und wird nicht in Frage gestellt. Der Sachkundige Planer beurteilt Betonbauteile beurteilt und plant und überwacht deren Schutz und Instandhaltung, nötigenfalls Instandsetzung.
Basierend auf den Arbeitsergebnissen des Ausbildungsbeirates Sachkundiger Planer im DPÜ e.V. (ABB-SKP), in dem alle maßgebenden Kreise vertreten sind, wird auf Grundlage des dort abgestimmten Lehr- und Ausbildungsplanes mit mindestens 57 Lehreinheiten das für den Sachkundigen Planer erforderliche Wissen vermittelt.
Interessenten wenden sich bitte an: Bau-Überwachungsverein BÜV e.V. Kurfürstenstraße 129 10785 Berlin Telefon: 030 3198 914 - 20 Telefax: 030 3198 914 - 29 E-Mail: vidackovic@bvpi.de