Meldung: Glocke
Die neue Gebäudeförderung

Sozialer, effizienter und fokussierter: die neue Gebäudeförderung

Berlin, 15.7.2026: die Bundesingenieurkammer meldet

Die Bundesregierung wird die Gebäude- und Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemo-dernisierungsgesetzes (GModG) fortsetzen.


Ziel der Bundesregierung ist es, Sanierungen im Gebäudebereich gezielt anzureizen. Sanierungsmaßnahmen senken den Energieverbrauch und sind gleichzeitig gut für die Konjunktur und den Klimaschutz. Dafür braucht es eine verlässliche, sozial differenzierte und effiziente Förderung. Die BEG wird daher in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen fortgeführt.


Mit der Reform wird auch ein Beitrag zur notwendigen Konsolidierung der öffentli-chen Haushalte geleistet. Die Reform spart im Vergleich zur geltenden Finanzplanung der Bundesregierung für den KTF in den vier Jahren 2027 bis 2030 insgesamt 2,1 Mrd. Euro ein.


Die BEG bleibt in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW behalten ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die Heizungsförderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen (z.B. Gebäudehülle) zuständig. Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung, für die systemische Förderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei der Kre-ditfinanzierung bzw. für Kommunen zusätzlich bei der anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen.


Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig. Die Bedingungen bei der steuerlichen Förderung bleiben unverändert.

Im Einzelnen:
Die neue Gebäudeförderung wird: Sozialer:
Die Grundförderung bleibt in der Heizungsförderung für alle bestehen. Die Einkommenssituation der Antragstellenden wird künftig noch stärker berücksichtigt. Durch eine stärkere einkommensabhängige Staffelung können jetzt mehr Haushalte vom Einkommensbonus profitieren. Es gibt somit nicht mehr nur einen 30%-Einkommensbonus, sondern abhängig von der Einkommenshöhe drei Staffelungen
 Einkommen bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen erhalten einen Zuschlag von 40 %, bis 40.000 Euro wie bisher von 30 % und bis 50.000 Euro noch einen 10 % Bonus.
 Zudem wird der maximal mögliche Fördersatz für Einkommen unter 30.000 Euro auf 80 % angehoben. Somit werden insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen verstärkt und noch zielgerichteter als bisher beim Heizungstausch unterstützt.
 Um Familien mit Kindern besonders zu berücksichtigen, wird erstmals ein Fa-milienzuschlag eingeführt: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haus-halt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen der Fa-milie rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.


Die neue Gebäudeförderung wird: Effizienter
Die Förderung wird gestrafft, vereinfacht und degressiv ausgestaltet. Insbesondere mit der schrittweisen Absenkung der Förderintensitäten in der Heizungsförderung soll die Förderung eine nachhaltige kostendämpfende Wirkung erzeugen. Durch die zeitliche Streckung erhält der Markt ausreichend Zeit für die Anpassung.
Die BEG wird zudem neu lokale Wertschöpfungskriterien berücksichtigen. Wärme-pumpen, die ihren Ursprung in der Union (EU und assoziierte Märkte) haben, erhalten ab dem 1. Quartal 2027 einen sog. Wertschöpfungs-Bonus von 15 %. Der Bonus soll hei-mische Hersteller unterstützen, die ihre Wärmepumpen in Deutschland und Europa produzieren. Ziel ist es, Wertschöpfung, Beschäftigung und technologische Souveränität in Deutschland und Europa zu sichern und zu stärken.
Zudem wird die Förderung an Marktentwicklungen angepasst und vereinfacht: So entfallen beispielsweise der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kälte-mitteln sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen. Diese Techno-logien sind mittlerweile als Standards am Markt etabliert.

Die neue Gebäudeförderung wird: Fokussierter
Durch die Reform verstärkt die BEG ihren Fokus auf die energetisch besonders ineffi-zienten Gebäude: der sog. Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) wird jetzt auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt. Zudem wird der Bonus für serielle Sanierungen im Rahmen des Kreditangebotes der KfW ausgeweitet und besser mit dem WPB-Bonus verknüpft.
Mit diesen Anpassungen bleibt die bestehende BEG-Förderkulisse umfassend und stabil. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit und notwendigen Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen sowie die gesamte Branche.
Anträge zu den neuen Konditionen können ab dem 21.07.2027 gestellt werden.

Was passiert mit bereits zugesagten bzw. beantragten Vorhaben?
Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen, die Förderung ist verbindlich reserviert und wird auch gemäß den alten Förderbedingungen nach Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen entsprechend zugesagt.
Während der Umstellungsphase können keine neuen „Bestätigungen zum Antrag“ (gBzA) bei der KfW bzw. „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) beim BAFA mehr erstellt werden. Es gibt allerdings einen Vertrauensschutz für jene Antragsstellenden, die bereits eine (g)BzA oder TPB von ihrem Energieeffizienz-Experten oder Fachunter-nehmer erhalten haben und noch keinen Antrag gestellt haben.
Mit diesen (g)BzA bzw. TPB können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW gestellt werden.

Das BMWE hat FAQs zu den geänderten Förderbedingungen veröffentlicht:

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html